Das CTRL-Blog Internet ABC: U wie … Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist die zuständige deutsche Anlaufstelle für die Altersfreigaben von Videospielen und deren Trailern. Die USK gehört offiziell zur Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH und stellt eine halbstaatliche Selbstkontrolle bzw. den staatlichen Jugendschutz dar.

Daher sind die Bewertungen der USK in Deutschland rechtlich bindend. Man findet die Kennzeichen allerdings auch häufig auf den Versionen aus der Schweiz und Österreich, da meist nur eine Version für den deutschsprachigen Raum produziert wird.

Die USK unterscheidet dabei in 5 verschiedene Altersfreigaben.
USK 0 – Freigegeben ohne Altersbeschränkung
USK 6 – Freigegeben ab sechs Jahren
USK 12 – Freigegeben ab zwölf Jahren
USK 16 – Freigegeben ab sechzehn Jahren
USK 18 – Keine Jugendfreigabe

Nicht erfasste Spiele werden in Deutschland grundsätzlich als „ohne Jugendfreigabe“ (USK-18) (§ 12 Abs. 3 JuSchG) behandelt. Des weiteren ist es möglich, dass die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien Videospiele o.ä. auf Anraten der USK auf den sogenannten Index setzt. Damit ist der Verkauf des Spiels o.ä. in Deutschland offiziell verboten.

Lars Funke
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